Hohenlohe to go

Mehrwegsystem im Hohenlohekreis



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Speisen und Getränke zum Mitnehmen erfreuen sich großer Beliebtheit, doch die damit einhergehenden Einwegverpackungen sorgen für eine unnötige Verschwendung von Ressourcen. Während herkömmliche Take-Away-Verpackungen nach einmaliger Benutzung im Abfall landen, gibt es auch umweltfreundliche Alternativen:

Mehrwegsysteme für Anbieter von Speisen und Getränken sowie für deren Kunden sind die Antwort auf das steigende Abfallaufkommen aus Einwegverpackungen und auf die seit 2023 geltende gesetzliche Mehrwegpflicht.

Die W.I.H.-Wirtschaftsinitiative Hohenlohe GmbH hat sich gemeinsam mit regionalen Kooperationspartnern im Jahr 2021 mit der Einführung eines kreisweiten Mehrwegsystems beschäftigt. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses haben sich die teilnehmenden Gastronomen für den Dienstleister „Local to go“, ein junges Unternehmen aus Cleebronn, entschieden. In diesem Rahmen wurde der regionale Ableger „Hohenlohe to go“ ins Leben gerufen. Außerdem stand zu Beginn eine Starthilfeförderung der Wirtschaftsinitiative Hohenlohe zur Verfügung.

Die Förderung unterstützte von 2021 bis 2023 eine stattliche Anzahl an Betrieben bei der Einführung des Mehrwegsystems.



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Beteiligungsprozess im Frühjahr 2021

Am 21. April 2021 sind im Rahmen des Dialog-Forums "In und nach der Corona-Krise: Wie kann das "To-Go"-Geschäft im Hohenlohekreis umweltfreundlicher werden?" die Würfel für ein Hauptmehrwegsystem gefallen. Eingeladen hatten der Landkreis mit der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsinitiative und der Touristikgemeinschaft sowie der Kreisstelle Hohenlohe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA. Nach vertieften Einblicken in die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Mehrwegsysteme entschieden sich die teilnehmenden Gastronomen für den Dienstleister "Local to go", ein junges Unternehmen aus Cleebronn. Das Hauptmehrwegsystem trägt den Namen "Hohenlohe to go" und hat ein eigenes Hohenlohe-Design.


Gesetzliche Mehrwegpflicht ab Januar 2023

Nach einer Änderung im Verpackungsgesetz (§33 - VerpackG) sind Betriebe, die ihre Lebensmittel in Einwegverpackungen ausgeben, ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet ihren Gästen alternativ auch Mehrwegverpackungen anzubieten und diese zurückzunehmen. Ausgenommen sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 80 qm und maximal fünf Mitarbeitenden. Näheres zur Mehrwegpflicht finden Sie im DEHOGA-Merkblatt und auf der Internetseite der Bundesregierung.

Nach einer einjährigen Übergangsfrist zur Umsetzung der Mehrwegpflicht endete schlussendlich auch die Starthilfeförderung der Wirtschaftsinitiative Hohenlohe.


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Pressemitteilung