SPITZE AUF DEM LAND!

TECHNOLOGIEFÜHRER FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG



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Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa weiter auszubauen. Die Förderlinie richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf zukunftsorientieren Unternehmen, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioökonomie voranbringen.

Die Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.


Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die neue und hochinnovative eigene Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen. Ein Fokus liegt auf Unternehmen, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioöknomie voranbringen.

Gefördert werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlgen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. 

Der Fördersatz beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 20 % und die Fördersumme beläuft sich auf max. 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie erhöt sich der Zuschuss aud max. 500.000 Euro pro Projekt.

Eine Bewerbung ist ganzjährig über die Gemeinde einzureichen, in der das Projekt umgesetzt wird. Bis zum 28.02. und 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.