FORSCHUNGSFÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN



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Steuerliche Förderung von Forschung

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, FZulG) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens aus.



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Horizont Europa - EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ setzt sich aus drei Pfeilern zusammen:

  • Wissenschaftsexzellenz
  • Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (mit den Clustern Gesundheit; Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft; Zivile Sicherheit für die Gesellschaft; Digitalisierung, Industrie und Weltraum; Klima, Energie und Mobilität; Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt)
  • Innovatives Europa

Daneben existiert der Förderbereich „Erhöhung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“.



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ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mit diesen kooperierenden Forschungseinrichtungen (FE) Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.



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Innovationsgutscheine

Das Land Baden-Württemberg gibt sogenannte Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen aus. Sie werden in drei verschiedenen Gutscheinlinien vergeben:

 Der Innovationsgutschein BW  richtet sich sowohl an KMU als auch Start-ups und ist technologie- und branchenoffen. Er wird für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Zuge eines innovativen Vorhabens bis zur Mark- bzw. Fertigungsreife vergeben.

 Der Innovationsgutschein Start-up BW dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung im Zusammenhang mit der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft:

  • Digitalisierung
  • Green Economy
  • Life Science
  • Social Innovation
  • GovTech.

 Mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden.

 Der Innovationsgutschein Hightech BW soll KMU älter als fünf Jahre dabei unterstützen, wissenschaftliche Arbeiten sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchzuführen, um besonders anspruchsvolle innovative Projekte umzusetzen. Dabei werden auch Materialkosten im Rahmen der Entwicklung der Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen gefördert.