Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Mit dem folgenden Erklärfilm erhalten Kommunen, Privatpersonen, Vereine und Unternehmen einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR.
Die aktuelle Programmausschreibung, die Antragsunterlagen und die Fördersatztabelle sind auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar.
Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten. Außerdem können auch Privatpersonen, Vereine sowie Städte und Gemeinden einen Antrag stellen.
Die Fördersätze fallen je nach Projekt unterschiedlich hoch aus. Bei überwiegendem Einsatz von CO₂-speichernden Materilalien in der Tragkonstruktion kann ein Förderzuschlag beantragt werden. Der Fördersatz erhöht sich um 5 Prozentpunkte.
Das ELR wird jährlich zwischen Mai und Juli vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgeschrieben. Der Förderantrag ist über die Gemeinde einzureichen, in der das Projekt umgsetzt wird. Die Einreichungsfrist wird von den Gemeinden individuell festgelegt und liegt i.d.R. zwischen Ende August und Mitte September.
Das Förderdarlehen kann in einigen Fällen mit einer ELR-Förderung kombiniert werden und wird über das Hausbankenverfahren beantragt. Gefördert werden: