Patente sind ein wichtiges Instrument, um technische Erfindungen zu schützen, Innovationen zu fördern und Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Gewerbliche Schutzrechte dienen seit jeher dazu, eigene Leistungen vor Nachahmung zu schützen. Darüber hinaus schützt das eingetragene Design anspruchsvolle Produktgestaltungen. Die Marke sichert unter anderem den Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Produkte und Ihrer Dienstleistungen.
Patente spielen in der modernen Wirtschaft eine entscheidende Rolle, da sie Erfindern das ausschließliche Recht zur Nutzung ihrer Innovationen einräumen. Sie schaffen Anreize für Forschung und Entwicklung und treiben den technischen Fortschritt voran.
Weitere Informationen zum Thema Patente finden Sie auf folgenden Websites.
Das Patent- und Markenzentrum des Regierungspräsidiums Stuttgart unterstützt mittelständische Unternehmen, Existensgründer, Erfinder sowie Hochschulangehörige beim Schutz ihres geistigen Eigentums.
Sie können sich neutral, umfassend und kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte informieren:
Kostenfrei sind: Der Besuch des Patent- und Markenzentrums Baden-Württemberg, selbst durchgeführte Recherchen auch in nicht öffentlichen Datenbanken, die Einsicht in die vorhandene Dokumentation sowie die einmal wöchentlich stattfindende Erfinderberatung durch einen Patentanwalt.
Ein Patent kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Auf europäischer Ebene ist das Europäische Patentamt (EPA) zuständig, wenn Patentschutz für mehrere europäische Länder gleichzeitig beantragt werden soll.
Vor der Patentanmeldung sollte eine gründliche Recherche durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Erfindung neu ist und keine bestehenden Patente verletzt werden. Hierzu können die Datenbanken des DPMA oder des EPA genutzt werden. Anschließend kann die Patentanmeldung beim jeweiligen Amt eingereicht werden. Nachdem geprüft wurde, ob die Erfindung die Voraussetzungen für ein Patent erfüllt, wird das Patent erteilt und in das Patentregister eingetragen. Der Schutz gilt bis zu 20 Jahre, wenn die Jahresgebühren bezahlt werden.
Es kann hilfreich sein, einen Patentanwalt in das Verfahren einzubeziehen, insbesondere bei der Formulierung der Patentansprüche.